AGB

Gegenstand der Geschäftsbeziehungen

Alle Lieferungen und Leistungen des Vereins „Filmhaus Bielefeld e.V.“ erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Zu jeder Lieferung und Leistung wird ein Ausleihvertrag zwischen dem „Filmhaus Bielefeld e.V.“ und dem/der jeweiligen MieterIn geschlossen. Vertragsgegenstand sind die Ausleihe und Vermietung von Geräten aus dem Bestand des Vereins „Filmhaus Bielefeld e.V.“ zur Filmproduktion und Filmpostproduktion.

Mietvereinbarungen

Der Mietzins für die Mietsache nebst Zubehör richtet sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Einzel- und Pauschalpreise gelten pro Tag. Der Mietzins wird nach vollen Tagessätzen berechnet. Falls keine gesonderten Absprachen getroffen werden, werden Samstage, Sonntage und Feiertage voll berechnet.

Mitglieder des Vereins „Filmhaus Bielefeld e.V.“ erhalten vergünstigte Ausleihtarife, sofern es sich bei der jeweiligen Produktion um eine kulturelle und nicht kommerzielle Arbeit handelt.

Werden die gemieteten Geräte nicht zwischen 10 und 11 Uhr am vereinbarten Rückgabetag im Filmhaus Bielefeld ausgehändigt, wird für den Tag der volle Mietzins berechnet, es sei denn, es wurde eine abweichende Rückgabe im Ausleihvertrag vereinbart. Eine Nutzung unserer Geräte außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland bedarf einer gesonderten Absprache.

Werden reservierte Geräte erst 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit storniert, so wird das „Filmhaus Bielefeld e.V.“ eine Ausfallgebühr von 100 % der gesamten Mietgebühren erheben. Für Verzögerungen von Auslieferungsterminen, auf die das „Filmhaus Bielefeld e.V.“ keinen Einfluss hat, kann keine Haftung übernommen werden.

Der Vermieter kann bei Vertragsabschluss eine Kaution bis zu einer Höhe von 10 % des Neuwerts der auszuleihenden Geräte verlangen, die gegen Quittung im Filmhaus hinterlegt wird und bei der Rückgabe der Geräte an den/die MieterIn zurückerstattet wird.

Pflichten und Haftung des Mieters/der Mieterin

Der/die MieterIn versichert, dass er/sie über die nötige Nutzungsqualifikation im Umgang mit den ausgeliehenen Geräten verfügt. Auf Aufforderung muss er/sie sie nachweisen können. Die Ausgabe der Geräte erfolgt nur an den/die tatsächliche MieterIn. Das Überlassen der Geräte an Dritte ist unzulässig und führt zum Ausschluss von weiterer Geräteausleihe. Die vermieteten Geräte bleiben im alleinigen Eigentum bzw. mittelbaren Besitz des „Filmhauses Bielefeld e.V.“.

Der/die MieterIn übernimmt während der gesamten Ausleihdauer die uneingeschränkte Haftung für die Geräte. Er/sie ist verpflichtet, sich bei der Übernahme der Geräte und des Zubehörs bzw. der stationären Einrichtungen von deren einwandfreiem Zustand, richtiger Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen. Die Geräte gelten somit als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit eventuelle Mängel beim Empfang durch den/die MieterIn nicht ausdrücklich gerügt werden. Alle während der Ausleihdauer entstandenen Reparaturen gehen zu Lasten des/der MieterIn, es sei denn, der Versicherungsfall tritt ein. Verbrauchte Brenner (Scheinwerfer/Lampen) muss der/die MieterIn ersetzen. Reparatureingriffe dürfen nicht von dem/der MieterIn vorgenommen werden. Alle während der Ausleihdauer auftretenden Defekte oder Verluste an Geräten und Zubehör gehen zu Lasten der/des MieterIn und müssen dem Verleiher umgehend mitgeteilt werden. Eine Haftung durch das Filmhaus für direkte oder indirekte Schäden, die infolge von Störungen, Ausfällen oder unsachgemäßer Handhabung der ausgeliehenen Geräte samt Zubehör entstehen, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Sollte für Schäden eine Versicherung des Filmhaus Bielefeld e.V. aufkommen, erhält der/die MieterIn die Reparatur- oder Ersatzkosten erstattet. Eventuelle Differenzen zwischen Versicherungsleistung und Reparatur-/Ersatzkosten trägt der/die MieterIn. In jedem Fall hat der/die MieterIn die mit der Versicherungsgesellschaft vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zu tragen. Diese beträgt in der Regel 250,- EUR pro Schadensfall, kann im Einzelfall (je nach Schadenart) auch höher sein (max. 25 % der Schadenssumme). Bei groben Verstößen gegen die Versicherungsbedingungen oder Vorsatz leistet der Versicherer keine Entschädigung! Die Vertragsbedingungen kann der/die MieterIn vor Unterzeichnung des Verleihvertrages im Filmhaus Bielefeld einsehen.

Für alle nicht versicherten Gefahren wie z.B. der Einsatz der ausgeliehenen Geräte im Ausland muss der/die MieterIn eine geeignete Versicherung selbst abschließen. Sollte der/die MieterIn(in) für die Nutzungsdauer die ausgeliehenen Sachen über eine eigene Versicherung versichern, ist zuerst diese Versicherung in Anspruch zu nehmen.

Zahlungsmodalitäten

Mietrechnungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 50 Euro sind bei der Rückgabe der ausgeliehenen Geräte ohne jeden Abzug bar zu bezahlen. Mieter ohne bisherige Geschäftsbeziehungen zum „Filmhaus Bielefeld e.V.“ zahlen bei Rückgabe der Geräte in jedem Falle den Mietbetrag bar und ohne Abzug.

Kommt der/die MieterIn mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug, so ist das „Filmhaus Bielefeld e.V.“ berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 9% p. a. zu berechnen. Bei einer verzugsbedingten Mahnung ist der Vermieter zudem berechtigt, eine Pauschale von 5,00 € zu berechnen.

Gerichtsstand ist Bielefeld.

Stand: Juni 2018